STIFTUNG ZUM ERHALT DER KULTUR TIBETS UND ZUR FÖRDERUNG DES KULTURELLEN AUSTAUSCHES
SEK - Tibet
Helfen Sie mit diese einmalige Kultur aus dem Hochland Tibet zu erhalten und zu fördern, jede Spende ist willkommen.
Postkonto: 60-610216-8
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Für: SEK-Tibet
3013 Bern
Steuerbefreiung:
Die Spenden können dem steuerbaren Einkommen, im Rahmen des Steuergesetzes ihres Kantons, abgezogen werden. Eine Spendenbescheinigung wird ihnen für das abgelaufene Jahr im Januar per Post zugeschickt.
Als gemeinnützige Organisation ist die Stiftung SEK-Tibet gemäss § 83 StG (Steuergesetz des Kanton Bern) in Verbindung mit §56 DBG (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer) von sämtlichen Steuern in der Schweiz befreit.